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Kosten

Kosten

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung richten sich nach Ihrem Versicherungsstatus.

In unserer Praxis ist eine Abrechnung möglich über:

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kostenübernahme.

Private Kranken­versicherung (PKV)

Ablauf der Kosten­übernahme

Bei privatversicherten Patientinnen und Patienten erfolgt die Kostenübernahme in der Regel individuell nach Ihrem Tarif. Die psychotherapeutischen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut/-innen (GOP) abgerechnet.

Was müssen Patientinnen und Patienten tun?

Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung:

  • ob psychotherapeutische Leistungen übernommen werden
  • ob eine vorherige Genehmigung erforderlich ist
  • welche Unterlagen eingereicht werden müssen

Typische Rückfragen der PKV

Je nach Versicherung können unter anderem folgende Punkte relevant sein:

  • Antrag auf Psychotherapie vor Behandlungsbeginn
  • Einreichen eines Formulars oder Berichts
  • Anzahl der übernommenen Sitzungen
  • Höhe der Erstattung pro Sitzung

Da die Regelungen je nach PKV unterschiedlich sind, empfehlen wir eine frühzeitige Klärung mit Ihrer Versicherung.

Beihilfe

Wie funktioniert die Antrag­stellung?

Bei beihilfeberechtigten Patientinnen und Patienten erfolgt die Abrechnung anteilig über die Beihilfestelle sowie die private Krankenversicherung. In der Regel ist vor Beginn der Therapie ein Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle erforderlich.

Bundes­länder und Unter­schiede

Die konkreten Vorgaben können je nach Bundesland unterschiedlich sein (z. B. Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg etc.). Auch die Formulare und Abläufe können variieren.

In den meisten Fällen gilt:

  • Antragstellung vor Therapiebeginn
  • Einreichung eines Konsiliarberichts oder Formulars
  • separate Abrechnung über PKV und Beihilfe

Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.

Selbst­zahler/-innen

Selbstzahlende benötigen kein Antrags- oder Genehmigungsverfahren durch eine Krankenversicherung. Dadurch kann der organisatorische Ablauf unkomplizierter sein. Der tatsächliche Beginn der Behandlung hängt jedoch von den aktuellen Kapazitäten der Praxis ab. Nach dem Erstgespräch besprechen wir transparent, ob und wann ein Therapieplatz verfügbar ist.

Die Selbstzahlerleistung bietet insbesondere:

  • keine Antragsverfahren bei Versicherungen
  • transparente Klärung der aktuellen Kapazitäten
  • unkomplizierte private Abrechnung
  • volle Diskretion

Ablauf

Die Behandlung kann direkt nach dem Erstgespräch beginnen. Es sind keine Genehmigungen durch Krankenkassen erforderlich.

Abrech­nung

Die Abrechnung erfolgt privat auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut/-innen (GOP). Die Rechnung wird Ihnen über die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg rkV ausgestellt.

Gesetz­liche Kranken­versicherung (GKV)

Die Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten ist in unserer Praxis aktuell nur eingeschränkt möglich. Leider können wir Ihnen weder regulär noch im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens eine Einzeltherapie anbieten.